Forum-Gewerberecht
» Doppelmoppel: Natürliche Person und e.K. gesondert anmelden? «
... eines meiner Lieblingsbeispiele diesbezüglich ist ja der Finanzanlagenvermittler, der außerdem auch einen Barbiepuppenhandel betreiben will, da er sein Steckenpferd gerne finanziell etwas unterstützen möchte, ganz à la Wayland Smithers.
Also in diesem Fall kann man doch einer zweiten Anmeldung zustimmen!
Gepostet am 03.06.2019 um 08:31 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=115071#post115071
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