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Kann gehen, bleibt aber Einzelunternehmer. Fraglich ist dann auch, ob man wirklich von zwei echt getrennten Gewerben reden kann. Kann es alles geben, ist aber sicherlich eine absolute Ausnahme.

Unser FA hat mal gesagt, dass man mit zwei getrennten Gewerbeanmeldungen auch leben kann, wenn beide Tätigkeiten praktisch überhaupt keine Schnittmenge haben.

Andererseits ist es ja ein Grund für eine Ummeldung, wenn [I]"der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind".[/I]



Gepostet am 28.05.2019 um 11:05 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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