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Hallo Jannes  smile  

Also die Änderung von Einzelunternehmen zu Einzelunternehmen e.K. ist kein Rechtsformwechsel und daher nicht umzumelden. Hier könnte man eine freiwillige Ummeldung, oder aber einfach Korrektur der Daten vornehmen. Ich denke, dass es steuerrechtlich schwierig ist, wenn er Einzelunternehmen und Einzelunternehmen e.K hat, aber das ist ja seine Sache und Sache des Finanzamtes. Ich würde die Meldungen so entgegen nehmen, wie angegeben. Ich habe hier auch einen Herrn, der einen Laden als e.K. führt, den anderen als nicht eingetragenen Einzelunternehmen. Warum nicht?!  smile  

Gruß aus dem Siegerland



Gepostet am 28.05.2019 um 08:50 von:
Benutzer: BernshausenL
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