Forum-Gewerberecht

» Angemeldete Tätigkeit stimmt nicht «

Was ist denn mit § 14 Abs. 1 Nr. 2 hinsichtlich der Anzeigepflicht, wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird?

M.E. ist das hier gegeben, da die Vermarktung von Namensrechten nun mal was völlig anderes ist, als Lebensmittelhandel.

Ob die jetzige Tätigkeit generell als Gewerbe oder Verw. eig. Vermögens zu klassifizieren ist, kann man, m.M.n., aufgrund der hier dargelegten Infos, noch überhaupt nicht abschätzen und wäre ggf. genauer zu prüfen.



Gepostet am 24.05.2019 um 10:20 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
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