Forum-Gewerberecht

» Angemeldete Tätigkeit stimmt nicht «

    und guten Morgen,

Eine Ummeldepflicht haben wir wohl nur, wenn der Geschäftsgegenstand ausgedehnt wird. Ein Kniff wäre, die bloße Nutzung der Namensrechte als Ausdehnung der Tätigkeit zu qualifizieren. Dann ließe sich eine entsprechende Pflicht begründen.

Andererseits stellt sich die Frage, ob die bloße Gestattung der Nutzung eines Namens nicht sogar gar kein Gewerbe (mehr) ist, sondern als Verwaltung eines (immateriellen) Vermögensgegenstandes zu begreifen ist. Dann läge eine Abmeldepflicht vor.

Ich würde sogar zu letzterem tendieren.

Gruß aus Mittelhessen
   
Frank Schuster



Gepostet am 24.05.2019 um 07:47 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=115000#post115000


Beitrags-Print by Breuer76