Forum-Gewerberecht

» § 38 GewO überwachungsbedürftiges Gewerbe KFZ Handel «

Ich schließe mich der Äußerung von ernie an ... auch ich habe bereits mehrere Rundmails an alle meine Gemeinden geschrieben und auf die GewAnzVwV verwiesen.

Danach wurde es deutlich besser und es gab konkretere Bezeichnungen. Mittlerweile treten wieder Einzelfälle auf (durch SB-Wechsel in den Bürgerämtern). Da rufe ich einfach an und frage nach bzw. bitte darum, die Meldung nachträglich zu konkretisieren und erkläre den Hintergrund ... klappt in der Regel ganz gut und prägt sich bei den SB auch ein.

Wenn der Gewerbetreibende nicht mitspielt und es bei partout bei "Waren aller Art" belassen will, wird er eben überprüft  Weißnicht  



Gepostet am 23.05.2019 um 13:17 von:
Benutzer: Engelchen
Der Original-Beitrag :
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