Forum-Gewerberecht

» nicht rechtskräfitge Verurteilung, Zuverlässigkeit? «

Denn Grundlage für die Bewertung, ob der Gewerbetreibende
die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, ist nicht die Tatsache der Bestrafung bzw.
des Erlasses eines Bußgefdbescheides an sich, sondern der zugrunde liegende
Lebenssachverhalt. Strafrechtliche Unschuldsvermutungen beziehen sich
ausschließlich auf die strafrechtliche Seite; für die Bewertung der gewerberechtJichen
Zuverlässigkeit kommt es hierauf nicht an (vgl. BVerwG, GewArch 1982, 299).


VG Neustadt 4 L 1182/10,NW



Gepostet am 22.05.2019 um 13:41 von:
Benutzer: jascha
Der Original-Beitrag :
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