Forum-Gewerberecht

» § 38 GewO überwachungsbedürftiges Gewerbe KFZ Handel «

Ich habe eine Rundmail an die Gemeinden geschickt mit folgendem Hinweis:

"bei der Anzeige und Erfassung von gewerblichen Tätigkeiten in Migewa bitte ich folgendes zu beachten:

• Angabe der genauen Tätigkeit; allgemein gehaltene Angaben wie „ Handel mit Waren aller Art“ sind nicht ausreichend. Die Angabe ist für die Beurteilung der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb des betreffenden Gewerbes erfüllt sind erforderlich."

Das funktioniert so einigermaßen...



Gepostet am 22.05.2019 um 11:06 von:
Benutzer: ernie
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=114965#post114965


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