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» § 38 GewO überwachungsbedürftiges Gewerbe KFZ Handel «
Hallo,
häufig bekomme ich Gewerbeanzeigen von den Gemeinden, in denen die Tätigkeit nur sehr oberflächlich oder gar nicht beschrieben ist, wie z.B. "Online-Handel". Oder "Handel mit Waren aller Art". Das könnte ja fast alles sein...
Ich kann so nicht wissen , ob es sich evt. um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe nach § 38 GewO handelt. Auch der Umfang des Handelns mit Gebrauchtwaren ist nie eindeutig. Was macht ihr in diesem Fall? Danke schon mal!
Gepostet am 22.05.2019 um 10:34 von:
Benutzer: beatrixknafla
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