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» Fahrsicherheitstrainer Freiberufler? «

 Moin  ,

danke schon mal für die Begründung BE-DE. Es hat sich nun noch folgendes herausgestellt:

Der Privatlehrer hat einen Bachelor in Anglistik und einen Master in angewandter Linguistik.
Der Online-Unterricht beschränkt sich auf Skype-Kontakt.
Die Firma bei der er "freiberuflich angestellt" ist (nicht, dass hier noch eine Scheinselbstständigkeit zum prüfen ist  geschockt   ) organisiert auch Prüfungen für Sprachzertifikate.


Wenn ich mich der Argumentation von BE-DE anschließe, liegt halt trotzdem keine objektiv höher wertige Tätigkeit vor also trotzdem Gewerbe oder?

PS: Die Thematik ist vielleicht doch für den nicht öffentlichen Bereich?



Gepostet am 03.05.2019 um 08:35 von:
Benutzer: EinQuantumRecht
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=114810#post114810


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