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» Fahrsicherheitstrainer Freiberufler? «
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danke schon mal für die Begründung BE-DE. Es hat sich nun noch folgendes herausgestellt:
Der Privatlehrer hat einen Bachelor in Anglistik und einen Master in angewandter Linguistik.
Der Online-Unterricht beschränkt sich auf Skype-Kontakt.
Die Firma bei der er "freiberuflich angestellt" ist (nicht, dass hier noch eine Scheinselbstständigkeit zum prüfen ist
) organisiert auch Prüfungen für Sprachzertifikate.
Wenn ich mich der Argumentation von BE-DE anschließe, liegt halt trotzdem keine objektiv höher wertige Tätigkeit vor also trotzdem Gewerbe oder?
PS: Die Thematik ist vielleicht doch für den nicht öffentlichen Bereich?
Gepostet am 03.05.2019 um 08:35 von:
Benutzer: EinQuantumRecht
Der Original-Beitrag :
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