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 Moin  ,

ich möchte den Thread gerne auch nochmal aufgreifen. Mir geht es um einen Sprachlehrer der nun auch Onlinekurse anbieten möchte.

Den Sprachlehrer hätte ich unter persönliche Dienstleistungen höherer Art verpackt oder dem Unterrichtswesen zugeordnet.

Bei den Onlinekursen tue ich mich da schon schwerer. Zumal mein Landmann-Rohmer zu Fernunterricht sagt, Gewerbe.
In Online-Kursen werden doch eher Programme entwickelt, die beim Sprachenlernen helfen sollten. Eine wirkliche individuelle Betreuung findet nicht statt. Auf der anderen Seite würde ich auch für einen Onlinekurs objektiv ein Studium voraussetzen.

Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht?

VG
aus dem Süden



Gepostet am 02.05.2019 um 08:32 von:
Benutzer: EinQuantumRecht
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=114796#post114796


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