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 Moin    Moin   aus Wildeshausen,
was ist unter Privatinsolvenz zu verstehen. Handelt es sich um ein Verbraucherinsolvenzverfahren gem. den §§ 304 ff. Inso. Auf die Verbraucherinsolvenz findet § 12 GewO nämlich keine Anwendung (vergl. Rd. 10 zu § 12 GewO Landmann-Rohmer),

Schöne Grüße aus Wildeshausen
Siegfried Bluhm



Gepostet am 14.02.2007 um 16:26 von:
Benutzer: LK Oldenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=11479#post11479


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