Forum-Gewerberecht

» Imbis mit Alkohol abgelehnt und dann auch ohne Alkohol abgelehnt «

 Moin   aus Hückeswagen!

Bei wem durch die zuständige Behörde festgestellt wurde, dass er/sie gewerberechtlich unzuverlässig ist, darf noch nicht mal eine "Tupper-Vertretung" betreiben.
Und eine erlaubnisfreie Gaststätte ist auch eine Gaststätte, für die man halt nur keine gesonderte Gaststättenerlaubnis benötigt.
Daher ist das schon alles korrekt gelaufen!

Viele Grüße,
Roland Kissau



Gepostet am 23.04.2019 um 13:25 von:
Benutzer: Roland Kissau
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=114740#post114740


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