Forum-Gewerberecht

» Betreiben einer Solaranlage «

   

ich stimme Thomas Mischner - wie üblich     zu - und ergänze, dass das Ministerium sich in Erlassen nicht über die bestehenden Rechtsgrundlagen hinwegsetzen kann.

Eine Ummeldepflicht besteht nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO nur, wenn
[I]"der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind"[/I]
Die Aufzählung ist abschließend. Beides ist bei der Vergrößerung der Anlage nicht der Fall. Deswegen kann es da auch keine Ummeldepflicht geben.

Auch die beiden Sätze:
[I]"Aus rechtlicher Sicht ist zu beachten, dass für jede neue gewerblich betriebene Photovoltaikanlage in der Gemeinde ein Gewerbe nach § 14 GewO angemeldet werden muss, in deren Gebiet der Standort der Photovoltaikanlage liegt.[/I] besagen doch in keinster Weise, wo der Ort der Anmeldepflicht liegt, sondern betonen doch nur den Grundsatz der Anmeldepflicht, der aber unstrittig ist.

Ich kann das so nicht nachvollziehen.

Beste Grüße

CS



Gepostet am 17.04.2019 um 15:17 von:
Benutzer: Civil Servant
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