Forum-Gewerberecht

» Betreiben einer Solaranlage «

Hallo,

das sehe ich anders (ich glaube, es wurde hier im Forum vor einiger Zeit bereits diskutiert). Eine - anzeigepflichtige - unselbständige Zweigstelle liegt nur vor, wenn die Einrichtung unmittelbar dem Geschäftsverkehr nach außen dient (z. B. Pielow, GewO, § 14 Rn. 36). Das ist bei einer Photovoltaikanlage definitiv nicht der Fall. Geschäftsbeziehungen unterhält der Betreiber der Anlage von der Niederlassung seines Unternehmens aus.



Gepostet am 17.04.2019 um 13:00 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=114686#post114686


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