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Guten Morgen aus Viersen!

Meine Frage betrifft das Thema [B]Gaststättenantrag und Privatinsolvenz[/B]


Im Rahmen einer Beratung erklärte mir eine potentielle Gaststättenantragstellerin, dass sie [B]Privatinsolvenz[/B] angemeldet habe.

Ich würde nun gerne wissen, welche Prüfungen Sie aufgrund dieser Erkenntnisse (nach Antragstellung) einleiten bzw. wie Sie die Aussicht auf Erfolg des Antrages einschätzen.

Eine weitere Frage: Fordern Sie eine Bestätigung des Insolvenzverwalters, dass er der Aufnahme der Gewerbetätigkeit zustimmt?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen

S. Rennett

Falls das Thema bereits behandelt wurde, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis.



Gepostet am 14.02.2007 um 12:27 von:
Benutzer: sandra rennett
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=11467#post11467


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