Forum-Gewerberecht

» 2019-04-05 adp-Geldspielgeräte mit Geräteaufsatz M-Pot «

Soweit mir bekannt, zeigt der Seven-/M-Pot-Aufsatz die im Zusatzsspiel erzeilbaren "Erfolg"-Höhen, womit er als auszugsweise Wiederholung des Gewinnplans nach § 6 Abs. 1 SpielV zu werten ist.

Er ist damit eindeutig kein Werbemittel im Sinne von § 5 GlüStV. Daran ändert auch die [URL=https://de.wikipedia.org/wiki/Shazam_(Dienst)]Shazam[/URL]-artige-Funk
tionalität nichts.

NEE, NEe, Nee.....



Gepostet am 08.04.2019 um 13:55 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=114585#post114585


Beitrags-Print by Breuer76