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» 2019-04-05 adp-Geldspielgeräte mit Geräteaufsatz M-Pot «
[quote][i]Original von gmg[/i]
Der Hersteller schreibt selbst:
"...Er wirbt für die Ausspielungen und Ergebnisse der angrenzenden Geldspielgeräte....."
Damit ist der Sachverhalt klar. Der Geräteaufsatz ist ein Werbemittel, welches wirbt.
Grüße[/quote]
Geht natürlich so nicht, muss sofort geändert werden in:
"Er informiert über die Ausspielungen und Ergebnisse der angrenzenden Geldspielgeräte".
btw
ich sagte ja, wird wärmer - grade mit dem Hund Gassi und geschwitzt wie Sau in der dicken Jacke!
Gepostet am 06.04.2019 um 13:27 von:
Benutzer: walterf
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=114576#post114576
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