Forum-Gewerberecht

» 2019-04-05 adp-Geldspielgeräte mit Geräteaufsatz M-Pot «

Der Hersteller schreibt selbst:
"...Er wirbt für die Ausspielungen und Ergebnisse der angrenzenden Geldspielgeräte....."

Damit ist der Sachverhalt klar. Der Geräteaufsatz ist ein Werbemittel, welches wirbt.

Grüße



Gepostet am 06.04.2019 um 12:19 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=114575#post114575


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