Forum-Gewerberecht

» 2019-04-05 adp-Geldspielgeräte mit Geräteaufsatz M-Pot «

Werbung ist nach der WerbeRL u.a. verboten, wenn sie



sich spezifisch an Minderjährige richtet,
irreführend ist,
den Nutzen des Glücksspiels einseitig betont,
Glücksspiel als vernünftige Strategie zur Verbesserung der finanziellen Situation darstellt,
ermutigt, Verluste zurückgewinnen zu wollen, oder
den Zufallscharakter des Glücksspiels unangemessen darstellt.
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Kann ich in dem Geräteaufsatz nix von diesen "Tatbeständen" feststellen...
oder muss der Hinweis trotzdem angebracht werden?
Ja, muss er!
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Oder es ist keine Werbung. das wird es bestimmt sein!    

schönes Wochenende, es soll wärmer werden!  smile  



Gepostet am 06.04.2019 um 08:11 von:
Benutzer: walterf
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=114574#post114574


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