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» 2019-04-05 adp-Geldspielgeräte mit Geräteaufsatz M-Pot «

Wie man der im [URL=https://www.automatenmarkt.de/produkte/artikel/adp-gauselmann-geraetea
ufsatz-m-pot/]LINK[/URL] ersichtlichen Aufnahme entnehmen kann, gibt es bei adp-Gauselmann für die GSG-Aufstellung einen "Geräteaufsatz M-Pot".

Dieser arbeitet mit einer kabellosen Verbindung zum Geldspielgerät.
Er wirbt für die Ausspielungen und Ergebnisse der angrenzenden Geldspielgeräte.

Es stellt sich die Frage, ob dieses Werbemittel die Pflichthinweise gem. § 13 Abs. 1 und Abs. 2 Werberichtlinie GlüStV in "deutlicher, gut wahrnehmbarer Form und Größe in das jeweilige Kommunikationsmittel einbringt".
Ich kann diese Pflichthinweise aktuell nicht entdecken.

Grüße



Gepostet am 05.04.2019 um 16:55 von:
Benutzer: gmg
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https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=114572#post114572


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