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» Zwangsgeld, Gewerbeabmeldung von Amts wegen «

Hallo zusammen und kurz vorm Wochenende noch eine Frage in die Runde:

Anmeldung eines Einzelunternehmens, Anmeldebestätigung wurde erstellt, zwei Wochen später Anruf vom Betreuer. Betrieb hätte nicht angemeldet werden dürfen, da Person geschäftsunfähig und die Willenserklärungen nur schwebend wirksam. Da hat der Betreute natürlich nichts von gesagt.

Hmm, so einen Fall hatte ich dann auch noch nicht. Abmeldung von Amts wegen in dem Fall möglich? Oder muss der Betreuer abmelden? Es hätte ja quasi nie angemeldet werden dürfen. Ich bin hier gerade etwas ratlos und hoffe, dass einer schon mal einen solchen Fall hatte und mir weriterhelfen kann  smile  

Wünsche ein schönes Wochenende!



Gepostet am 05.04.2019 um 12:04 von:
Benutzer: BernshausenL
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