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» Durchführung von Krankentransporten und Ausübung von Sanitätsdiensten «

Guten Morgen,

mich beschäftigt im Moment eine mir vorliegende Gewerbeanmeldung.
Der Anzeigende beabsichtigt die Durchführung von Krankentransporten, die Durchführung von Sanitätsdiensten sowie die medizinische Absicherung von Veranstaltungen.

Da in Brandenburg der Begriff "Krankentransport" nach dem Rettungsdienstgesetzt geschützt und ausschließlich den Aufgabenträgern (Landkreise, kreisfreie Städte) vorbehalten ist, beabsichtige ich, die Anmeldung zurückzuweisen.

Bei den Tätigkeiten "Sanitätsdiensten" und "medizinische Absicherung von Veranstaltungen" (Stichwort: Sanitätswachdienst) bin ich mir jedoch nicht schlüssig, ob es sich hier um gewerbliche Tätigkeiten handelt.
Denkbar wäre auch die Einstufung als Heil(hilfs)beruf.
Gibt es bestimmte Berufszulassungsvoraussetzungen?

Vielleicht hatte jemand von Euch bereits einen ähnlichen Fall oder weiß, wie hier vorzugehen ist.

Liebe Grüße und allen ein schönes Wochenende!

 Danke  



Gepostet am 05.04.2019 um 09:11 von:
Benutzer: pfechner_sdt
Der Original-Beitrag :
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