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Hallo liebe Gewerberechtler,
wir haben bei uns einen privaten Veranstalter, der Hofflohmärkte organisiert.

[B]Was sind Hofflohmärkte?[/B]
Beim Hofflohmarkt handelt es sich um einen Organisator, der an einem bestimmten Tag einen Flohmarkt organisiert.
Besonderheit: Die Flohmarktverkäufer sind privat und diese verkaufen alle auf Ihrem privaten Grundstück! Der Markt findet somit in mehreren privaten Grundstücken eines ausgewählten Gemeindeteils statt.

[B]Kostet?[/B]
Der Veranstalter kassiert von jedem privaten Hofflohmarktverkäufer einen Obulus von 15 EUR, dafür bekommt er Werbematerial zu Verfügung gestellt. Der Veranstalter wirbt öffentlich mit dem Hofflohmarkt.

[B]Wann?[/B]
Der Flohmarkt findet immer an Sonntagen Vor- und Nachmittag statt.


[B][U]Da ich ein Jungspund in diesem Bereich bin hoffe ich auf Eure Erfahrungen und Euer Wissen:[/U][/B]

Seht Ihr diesen Hofflohmarkt mit privaten Verkäufern an Sonntagen als kritisch an (Teilnehmer mittlerweile ca. 140 Haushalte)?

Braucht es eine Marktfestsetzung, eine Anzeige nach 19 LSTVG oder eine Befreiung nach FTG?

Gibt es hierzu bereits Stellungnahmen der Regierung?

Was muss zusätzlich beachtet werden? Ich habe u.a. erfahren, dass von privat Bier verkauft wurde, gegrillt wurde und das Grillgut verkauft wurde und dass sich einige private Verkäufer auf öffentlichen Grund gestellt haben.  Weißnicht  

Ich hoffe Ihr könnt mir hier ein wenig unter die Arme greiffen... VIELEN HERZLICHEN DANK



Gepostet am 01.04.2019 um 14:43 von:
Benutzer: Stefe
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=114497#post114497


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