Forum-Gewerberecht

» 2019-03-24 Aktuelle Begehungsfeststellungen der Geräteaufstellung «

Abgelaufen sind Geräte 4 Jahre nach Erstzulassung.

§7 Prüfung erforderlich spätestens 2 Jahre nach Erstzulassung,
bzw. 2 Jahre nach letzter Prüfung.

Vor 2 Jahren gab es keine Prüfung.

Somit V1 Geräte Prüfung spätestens Dez 2018 / Jan 2019.

Neugeräte ab Werk wurden häufig bereits vor Auslieferung dort geprüft.
Diese lag meist vor dem spätesten Prüfdatum.
Daher ist bei diesen Geräten weitere §7 Prüfung in ca. 1,5 Jahren erforderlich.

Alle aufgestellten V1 Geräte müssen jetzt eine Prüfplakette haben.

So einfach ist das !



Gepostet am 30.03.2019 um 05:36 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=114484#post114484


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