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» Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - rechtliche Einstufung der Zurückweisung «

 Moin  

Leider schaffe ich es gerade nicht, hier irgendeine Datei hochzuladen. Das System weigert sich.

Ich werde nächste Woche nochmal auf euch zurückkommen.

Der Kommentar Friauf zu § 15 GewO, wo das mit dem Realakt erklärt ist, war Stand 2014.

Habe heute Morgen gesehen, dass es zwischenzeitlich einen neuen gibt, der dann plötzlich davon spricht, dass die Zurückweisung dann doch ein VA ist.

Bisher hieß es (in Kurzform) immer: Da Gewerbebescheinigung Realakt und mangels Regelung kein VA, ist auch eine Zurückweisung einer Gewerbeanzeige kein VA.

Man weist ja zurück, da das TBM "Selbständigkeit" nicht erfüllt ist und überhaupt keine Anzeigepflicht besteht.

Ich werde diese 2 Thesen dann nächste Woche mal hier zur Diskussion reinstellen, komme aber heute leider nicht mehr dazu.

Über Kosdirekt bzw. Wolters Kluwer (wer den Zugang hat) kann man aber den Kommentar einsehen.



Gepostet am 29.03.2019 um 10:23 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=114479#post114479


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