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5.15 Genauigkeit der Systemzeit
Spezieller Bezug: § 13 Nr. 9a SpielV (Gilt ab 10. Februar 2016)
Die verlangte Verknüpfung der aufzuzeichnenden Daten mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung erfordert eine verlässliche Zeitgebung der Spielgeräte. Es ist abzusichern, dass über die maximale Aufstellzeit der Geräte von vier Jahren die Ungenauigkeit der Systemzeit nicht mehr als 10 Minuten beträgt. Geräte mit einer größeren Abweichung gelten als defekt und sind aus der Aufstellung zu nehmen.

Bei der Systemzeit ist die Mitteleuropäische Zeit (MEZ) zu verwenden. Es dürfen keine Umschaltungen zu anderen Zeitzonen (auch nicht zur Sommerzeit) stattfinden.

Zu Kontrollzwecken ist die aktuelle Systemzeit der Geräte entweder permanent oder auf Abruf anzuzeigen (siehe auch 2.8).

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Dann ist ja hier wohl der Hersteller gefordert . Ich hab gestern bei mehreren Geräten die coolfire tauschen müssen weil die Systemuhrzeit
Zwischen 12 und 18 Minuten Differenz anzeigte.
Gilt denn obiger Punkt erfüllt wenn ich über 4 Jahre mehrmals die coolfire tausche?



Gepostet am 28.03.2019 um 07:59 von:
Benutzer: Pit
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