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» 2019-03-24 Aktuelle Begehungsfeststellungen der Geräteaufstellung «

Wenn bei einem einzelnen Gerät bereits nach ein paar Monaten knapp 10 min Abweichung erreicht werden, sieht das auf Dauer sehr kritisch aus. [URL=https://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_8/
8.5_metrologische_informationstechnik/8.54/Richtlinien_Merkblaetter_PDF/201
5-0068-D.pdf#page=30]TR 5.0[/URL] der PTB führt dazu aus:

[quote][b]5.15 Genauigkeit der Systemzeit[/b]
[i]Spezieller Bezug: § 13 Nr. 9a SpielV (Gilt ab 10. Februar 2016)[/i]
Die verlangte Verknüpfung der aufzuzeichnenden Daten mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung erfordert eine verlässliche Zeitgebung der Spielgeräte. Es ist abzusichern, dass über die maximale Aufstellzeit der Geräte von vier Jahren die Ungenauigkeit der Systemzeit nicht mehr als 10 Minuten beträgt. Geräte mit einer größeren Abweichung gelten als defekt und sind aus der Aufstellung zu nehmen.

Bei der Systemzeit ist die Mitteleuropäische Zeit (MEZ) zu verwenden. Es dürfen keine Umschaltungen zu anderen Zeitzonen (auch nicht zur Sommerzeit) stattfinden.

Zu Kontrollzwecken ist die aktuelle Systemzeit der Geräte entweder permanent oder auf Abruf anzuzeigen (siehe auch 2.8).[/quote]



Gepostet am 27.03.2019 um 16:22 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
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