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Ich benötige mal ein bisschen Hilfe - vermutlich stehe ich auf dem Schlauch... Meine Frage bezieht sich auf den Bereich Grafik-Design.

Für unseren Einzugsbereich bin ich auf die Internetpräsenz einer Grafik-Designerin gestoßen, die personalisierte Einladungen und alle weiteren nötigen Schriftsätze für Familienfeiern wie Hochzeiten etc. entwirft. Die Karten selbst werden von ihr gestaltet, sie nutzt keine fremdbezogenen "Rohlinge". Der Kunde erhält alle Schriftstücke als Datei und kann sie auf diese Weise an eine Druckerei weitergeben.

Sie bietet auch fertige, von ihr gestaltete Kartensätze zu verschiedenen Lebensabschnitten an.

Auf meine Aufforderung zur Gewerbeanmeldung hat sie mich kontaktiert und mir mitgeteilt, dass es sich um eine künstlerische Tätigkeit handelt, die der Meldepflicht nicht unterliegt.

Wie ist Grafik-Design im Allgemeinen einzuordnen (Bisher war ich der Auffassung, dass hier eine Pflicht zum Anmelden eines Gewerbes besteht)?

Wie würden Sie/wie würdet ihr das in diesem speziellen Fall einordnen?

Im Kommentar habe ich hierzu keine eindeutige Aussage gefunden - künstlerische Tätigkeit ist ja auch ein weites Feld, so trifft es zu und so steht es dort an verschiedenen Stellen.

Vorab schon mal:
 Danke  



Gepostet am 27.03.2019 um 12:32 von:
Benutzer: 330er
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=114440#post114440


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