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 Moin  

Bei der vorläufigen Erlaubnis ist es meiner Meinung nach ganz eindeutig, dass die Unterlagen VOR Erteilung vorliegen müssen. Grund für die vorläufige Erlaubnis ist, dass aufgrund der Betriebsübernahme davon ausgegangen werden kann, dass die Räumlichkieten zum Betrieb einer Gaststätte geeignet sind. Dies entbindet uns jedoch nicht von der Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit. Und genau dazu gehört das FZ.
Bei mir geht keine vorläufige Erlaubnis raus, solange die persönliche Zuverlässigkeit nicht zweifelsfrei feststeht.
Ich gehe sogar so weit zu sagen, wenn ich eine vorläufige Erlaubnis erteile, dann habe ich die persönliche Zuverlässigkeit bereits positiv beurteilt, so dass es schwierig werden dürfte die endgültige Erlaubnis dann wegen persönlicher Unzuverlässigkeit zu versagen. Von krassen Fällen mal abgesehen. Wenn sich z.B. nach vorläufiger Erlaubnis etwas ergibt.

Viele Grüße
VeSa



Gepostet am 27.03.2019 um 12:04 von:
Benutzer: VeSa
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