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» Betriebsschließungsverfahren aufgrund § 16 Abs. 3 HwO «

Meiner Auffassung nach wäre zunächst taktisch besser gewesen, wenn man ein Owi-Verfahren macht. Dort sieht man dann auch, welche Tätigkeiten er tatsächlich gemacht hat. Dann kümmer ich mich um die Zukunft.......



Gepostet am 26.03.2019 um 15:14 von:
Benutzer: domar
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