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Guten Tag,

ich hätte speziell zur Verfahrenseinleitung eine Frage. Bisher hatte ich immer einen Antrag zum Beispiel vom Finanzamt aufgrund von Steuerschulden. Nun hab ich eine Anfrage von der Arbeitsagentur erhalten, ob bereits ein Verfahren eingeleitet wurde, da der Gewerbetreibende die Summe x schuldet. Daraufhin habe ich nur die Auskunft erteilt, dass kein Antrag vorliegt.
Kann man die Anfrage allein als Beginn gelten lassen? Oder benötigt man zwingend einen Antrag?
In meinem Fall lässt die Summe auf jeden Fall auf Unzuverlässigkeit schließen. Ich hatte daher auch um einen Antrag gebeten, jedoch wurde mir nur eine Forderungsübersicht übermittelt, woraus sich die Schulden zusammen setzen. Soll ich also auf einen Antrag pochen oder kann ich die GU einleiten?
In der GU könnte man ja dann schreiben: "Aufgrund der Mitteilung der Arbeitsagentur wurde das Verfahren gegen Sie eingeleitet." oder so ähnlich.



Gepostet am 25.03.2019 um 14:48 von:
Benutzer: GewerbePlbg
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