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Bevor wir eine vorläufige Erlaubnis ausstellen, lassen wir uns immer

-Kopie vom Ausweis
- FZ
-GZR
-Bescheinigung Finanzamt
-Kopie vom Pachtvertrag

vorlegen. Irgendwie muss ich ja eine Prognose treffen, ob die Erteilung der endgültigen Erlaubnis wahrscheinlich ist. Diese Unterlagen sind relativ schnell zu besorgen und liefern schon mal wichtige Anhaltspunkte zur Zuverlässigkeit. Theretisch informiert sich ein seriöser Gastwirt ja auch vor der Eröffnung seines Lokals, was er dafür alles benötigt... Ich weis, Wunschdenken...

Wenn es mal ganz eilig ist und z.B. nur noch das FZ fehlt, lasse ich die Antragsteller auch mal eine Erklärung unterschreiben, dass im FZ keine Eintragungen drin sind, die gegen die Erteilung der Erlaubnis sprechen und weise darauf hin, dass die vorläufige Erlaubnis widerrufen wird, wenn seine Aussage nicht stimmt.

Das klappt eigentlich in den meisten Fällen und bislang musste ich auch noch nicht widerrufen.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 22.03.2019 um 11:52 von:
Benutzer: SteBa
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