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» Betriebsschließungsverfahren aufgrund § 16 Abs. 3 HwO «

Hallo,

im vorliegenden Fall schließe ich mich dem Kollegen Binder an, erstmal im Bescheid angemessenes Zwangsgeld (mindestens 4-stellig) androhen und aufschiebend bedingt festsetzen.

Du kannst auch direkt androhen, sollte das erste Zwangsgeld keine Wirkung zeigen, dass dann der Betrieb geschlossen und versiegelt wird. Dann hat er auch seine Chance verwirkt, die erlaubten Tätigkeiten weiter auszuüben.



Gepostet am 22.03.2019 um 07:45 von:
Benutzer: Maliklaus
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