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» Betriebsschließungsverfahren aufgrund § 16 Abs. 3 HwO «

Hallo,

ich würde denjenigen erst einmal anhören. Sowie ich den Sachverhalt verstehe, ist die Anhörung noch nicht erfolgt. Mal schauen, ob und was derjenige äußert. Falls dann ein Untersagungsbescheid erlassen wird, käme für mich eher die Androhung eines Zwangsgeldes in Betracht. Dies deshalb, da dort auch Tätigkeiten ausgeführt werden können, für die es keine Meisterqualifikation bedarf. Bei einer Versiegelung wären ihm diese Tätigkeiten verwehrt, was meines Erachtens unverhältnismäßig wäre.

Gruß
HBinder



Gepostet am 21.03.2019 um 14:20 von:
Benutzer: HBinder
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