Forum-Gewerberecht

» Vorlage Führungszeugnis «

Hallo in die Runde,

bei bestimmten Tätigkeiten ist ein Führungszeugnis (FZ) bzw. GZR-Auszug vorzulegen (wie z.B. bei § 38 GewO). Mich würde es nur interessieren, wann ihr das Gewerbe anmeldet?


1. Warten bis FZ und GZR vorliegen und erst dann anmelden

oder

2. Quittung über die Beantragung des FZ und GZR vorlegen lassen und gleich anmelden


Schließlich dauert es ca. 14 Tage bis die beiden Auszüge eingehen.

Wichtig:
Wie sieht es bei einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis aus, 1. oder 2.?
(Natürlich nur, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und nur noch FZ und GZR fehlen würden).

Im Kommentar habe ich leider keine Antwort gefunden oder hab es überlesen smile  


Vielen Dank im Voraus.

Grüße



Gepostet am 20.03.2019 um 15:59 von:
Benutzer: Ersen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=114323#post114323


Beitrags-Print by Breuer76