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» Gaststätte versiegelt - was passiert jetzt «

Moin Moin,

ich möchte mich mal erkundigen, was in folgendem Falle der nächste Schritt ist. Eine Gaststätte wurde wegen diverser Mängel geschlossen und versiegelt, das zuständige Ordnungsamt war vor Ort und hat das ganze entsprechend durchgezogen.

Nun liegt der Schlüssel auch dort. Wie soll der Betreiber die Auflagen erfüllen, wenn er nicht in die Liegenschaft hinein kommt?

Wer macht wann auf wessen Antrag das Siegel wieder auf und was, wenn man vor Ort nichts Schriftliches erhalten hat?



Gepostet am 16.03.2019 um 16:43 von:
Benutzer: bauzo
Der Original-Beitrag :
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