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 Moin    Moin   von der D...

Normalerweise bezieht der Mieter den Strom und bezahlt an den Stromlieferanten. Da ist es egal, ob es der Vermieter oder ein externer Energieversorger ist. Wenn der Vermieter nicht genügend Strom mit seiner Photovoltaikanlage liefern kann und zukaufen muss, ist das sein Ding und hat immer noch nichts mit Gewerbe zu tun. So interpretieren wir das. Weil es geht ja um die Gewerblichkeit der Anlage.



Gepostet am 13.03.2019 um 09:26 von:
Benutzer: BE-DE
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