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Hallo aus Helmstedt,

ich denke mal, dass es unerheblich ist, ob er den Strom an einen Energieversorger "verkauft", der ihn dann ins Netz einspeist, oder aber ob der gewonnene Strom an die Mieter "verkauft" wird.
M.A. nach keine Anzeige nach § 14 GewO möglich.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Gepostet am 13.03.2019 um 07:57 von:
Benutzer: Delius
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