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» Festsetzung von 2 identischen Spezialmärkten mit einer Genehmigung «

Die Festsetzung von zwei Veranstaltungen in einem Jahrist doch schön. Den ganzen Aufwand nur einmal am Backen zu haben wäre für mich erleichternd und ich würde das auch so machen.

Wegen der Gebühren sehe ich das so, dass der Aufwand nur einmal, meinetwegen auch mit Zuschlag, abzurechnen ist. Das wird bei uns in Hessen auch von der Mittelbehörde durchaus anders gesehen.

Aber ist ja zweitrangig.

Ich würde antragsgemäß zwei Veranstaltungen für 2019 festsetzen.

VG J. Simon



Gepostet am 19.02.2019 um 11:52 von:
Benutzer: J. Simon
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