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[quote][i]Original von BernshausenL[/i]
Bezüglich Impressum wäre die Wettbewerbszentrale vielleicht eher geeignet als Ansprechpartner.
[/quote]

Die Pflicht gründet wohl auf § 5 TMG. In Hessen ist dafür wohl die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien zuständig - auch für die damit verbundenen Ordnungswidrigkeiten. Vielleicht ist es in NRW ja ähnlich.



Gepostet am 18.02.2019 um 16:56 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113956#post113956


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