Forum-Gewerberecht
» Marktprivilegien in der heutigen Zeit «
Es wird keine Reisegewerbekarte gebraucht.
Außerdem wird tlw. die Behauptung aufgestellt, Jahr- u. Spezielmärkte würden durch die Festsetzung an Sonn- u. Feiertagen außerdem feiertagsrechtliche Privilegien genießen.
Ich teile diese Auffassung nicht, denn dieser Auffassung steht ganz klar höchstrichtliche Rechtsprechung entgegen und die Festselllung, dass in der Kommentarliteratur, gestützt wiederum auf einen Aufsatz, eine Auffassung vertreten wird, die nicht haltbar erscheint.
BVerwG, Urteile vom 17. Mai 1991 - 1 B 43.91 – und vom 4. Dezember 1992 – 1 B 194.42
VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 03.09.2009 - 4 K 668/09.NW
Unter dem Strich sehe ich auch "Renovierungsbedarf". Die Landesgesetzgeber - gerne aber auch der des Bundes - sollten einfach mal möglichst klar definieren, was an Sonn- u. Feiertagen zulässig sein soll. Da wäre sicherlich ein Interessenausgleich mit dem stehenden Handel herbeizuführen. Die Wochenmärkte ließen sich u. U. auch im Straßenrecht abbilden. Die Marktbeschicker bräuchten ohne Ausnahme eine RGK.
Gepostet am 14.02.2019 um 16:23 von:
Benutzer: Civil Servant
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