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» Gewerbe-Anmeldung GmbH & Co. KG, Angaben in den Feldern 3-9 «

Hallo,

wie mir von Kolleginnen unserer Bürgermeisterämter im Kreis mitgeteilt wurde, haben sie auf einer Schulung gelernt, dass in Feld 1 der Name der Personengesellschaft kommt und in Feld 3 der Name der Komplementär-GmbH. Im Feld 9 wird die Adresse der GmbH eingetragen.

Meiner Auffassung nach ist es doch immer noch so zu handhaben, dass in Feld 1 die GmbH und die GmbH & Co. KG eingetragen werden und in die Felder 3-9 die Daten zum GF der GmbH.

Habe ich irgendeine Änderung der Verfahrensweise verpasst???

Grüße
HBinder



Gepostet am 13.02.2019 um 15:26 von:
Benutzer: HBinder
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