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» Unselbständige Zweigstelle anmelden «

 Moin   aus Rheinhessen,
ich habe dieses Thema mal hervorgekramt und möchte gerne Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören.

Eine Gewerbetreibende hat mit einer selbständigen, gewerblichen Tätigkeit in einer anderen Gemeinde begonnen (Selbstverteidigungskurse - Karate - mit Schwerpunkt bei der Ausbildung von Kindern/Jugendlichen). Das Gewerbe ist dort auch angemeldet.

Die Gewerbetreibende hat in verschiedenen anderen Gemeinden nun stundenweise Räumlichkeiten angemietet. U. a. in einem Fitnessstudio bei uns. Dort ist sie an einem Tag in der Woche für zwei Stunden tätig. Andernorts mehrere Stunden an verschiedenen Tagen. Aufgrund des Zielpublikums (Kinder und Jugendliche) werden die Eltern wohl die Kinder jeweils hinbringen und ggf. abholen. Der Abschluss von Ausbildungsverträgen dürfte sowohl online als auch zu den Trainingsstunden vor Ort möglich sein.

Müsste die Gewerbetreibende jetzt an jeder Örtlichkeit, an der Sie stundenweise Karate-Kurse für Kid's anbietet auch eine unselbständige Zweigstelle anmelden oder kann darauf verzichtet werden?

Ich danke bereits jetzt für Eure Antworten.



Gepostet am 11.02.2019 um 10:03 von:
Benutzer: Rheinhesse
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