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Das ist m.E. im Beitrag Nr. 20 nachvollziehbar erläutert. Da die GmbH alleinige Vertretungsberechtigte der KG ist, übt sie als solche die Tätigkeit der KG aus und eben nicht nur die Verwaltung eigenen Vermögens.

Regina Runge



Gepostet am 06.02.2019 um 16:20 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113835#post113835


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