Forum-Gewerberecht

» GmbH & Co. KG und Verwaltungs GmbH «

Ja. Die Verwaltungs-GmbH ist Komplementärin der GmbH & Co. KG und als solche alleinige Gewerbetreibende dieser Konstellation. Die KG hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist weder eine natürliche noch eine juristische Person und kann demnach nicht Gewerbetreibende sein.

Ein Gewerbe anmelden muss in diesem Fall deshalb ausschließlich die Verwaltungs-GmbH.

Regina Runge



Gepostet am 06.02.2019 um 15:12 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=113832#post113832


Beitrags-Print by Breuer76