Forum-Gewerberecht
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Hallo in die Runde
Ich habe zur Zeit folgendes Problem mit einer GmbH & Co. KG
Eine Gewerbeanmeldung der Verwaltungs-GmbH liegt mir vor, allerdings keine für die KG, da diese nur [GLOW=firebrick]eigenes Vermögen[/GLOW] betreibt und somit ja nicht anzeigepflichtig ist
Ich war allerdings der Auffassung, dass eine reine Verwaltungs-GmbH die Merkmale des Gewerbes ebenfalls nicht erfüllt, da diese ja nur einer Verwaltungstätigkeit nachgehen.. Nun bin ich mir nach dieser Diskussion deswegen nicht mehr sicher
Muss ich nun die reine [B]Verwaltungs-GmbH[/B] alleine anmelden, obwohl die KG aufgrund ihrer Tätigkeit nicht anmeldepflichtig ist?!
[SCHILD=1]Danke schon mal[/SCHILD]
Liebe Grüße aus der sonnigen Bergstraße
Gepostet am 06.02.2019 um 15:06 von:
Benutzer: LauraK.
Der Original-Beitrag :
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