Forum-Gewerberecht

» Zuverlässigkeitsprüfung nach Firmenübernahme bzw. Rechtsformänderung «

Moin,

durch Änderung der Rechtsform benötigt der neue Betreiber (die juristische Person) eine neue Erlaubnis, die Erlaubnis der natürlichen Person kann nicht übertragen werden. Das schon überprüfte Bewachungspersonal muss nicht erneut überprüft werden, höchstens zu den neu geltenden regelmäßigen Überprüfungen

Gruß

Jascha



Gepostet am 31.01.2019 um 06:04 von:
Benutzer: jascha
Der Original-Beitrag :
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