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Wie bei allen Gewerbeerlaubnissen kann auch eine Reisegewerbekarte nicht auf eine GbR (Personengesellschaft) ausgestellt werden.
Bei einer GbR benötigt somit jeder Gesellschafter eine eigene Reisegewerbekarte.

Sofern der Imbiss dauerhaft ortsfest steht (nicht nur für die Dauer einer Veranstaltung), liegt kein Reisegewerbe vor und es wird aller Voraussicht nach eine Baugenehmigung und bei Alkoholausschank eine Gaststättenerlaubnis benötigt, zumindest in den Bundesländern, die noch das Bundesgaststättengesetz anwenden.
Wird der Imbisswagen aber ständig bewegt bzw. nur auf Veranstaltungen eingesetzt, liegt ein Reisegewerbe vor. Der Betreiber des Imbisswagens muss ggfls. die länderspezifischen Regelungen zum Gastgewerbe beachten.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 30.01.2019 um 11:35 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
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