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» Zuverlässigkeitsprüfung nach Firmenübernahme bzw. Rechtsformänderung «

Guten Morgen,

ich bin zwar raus aus den Bewachern inzwischen, aber vielleicht ist meine Meinung besser als keine Meinung ; )
In meinen Augen geht ganz eindeutig bei Betreiberwechsel das ganze Prozedere von vorne los. Anzeigepflicht besteht also definitiv. Ob es eventuell eine Möglichkeit gibt zu sagen ok, wir begnügen uns damit dass „erneut“ angezeigt wird und verzichten auf die erneute Zuverlässigkeitsprüfung, weiß ich nicht. Ich dachte es sei so geplant, dass irgendwann jede Bewachungsperson nur einmal auf Zuverlässigkeit geprüft wird, und dann „von Jedem eingesetzt werden kann“. Habe das aber in letzter Zeit nicht mehr so genau verfolgt, da ich unzuständig geworden bin.



Gepostet am 30.01.2019 um 10:21 von:
Benutzer: VeSa
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